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Besuchsbegleitung

Für Ihr Kind wurde ein begleitetes Besuchsrecht angeordnet. Die Beraterin wird mit Ihnen als Eltern die Besuche vorbereiten. Im Zentrum steht dabei das Wohl Ihres Kindes. Seine Wünsche fliessen mit in die Vorbereitung ein.

Die Beraterin ist eine neutrale und professionelle Unterstützung sowohl für den betreuenden als auch den besuchsberechtigten Elternteil. Der betreu­ende Elternteil weiss, dass sein Kind während der Besuchszeit eine neutrale Ansprechperson hat. Der besuchsberechtigte Elternteil erhält Unter­stützung, die Bedürfnisse seines Kindes wahrzunehmen und die Besuche kindgerecht zu gestalten.

Dauer und Häufigkeit Besuchsbegleitung:

Vorbereitung der Elternteile und des Kindes, Einsätze gemäss Auftrag mit zeitlich befristeten Phasen