Die Geschäftsleitung nimmt Anfragen telefonisch oder per E-Mail entgegen. Sie steht für telefonische Beratung und Auftragsklärung zur Verfügung.
Die zuweisende Fachstelle stellt Antrag auf Kostenübernahmegarantie (KüG).
Die zuweisende Fachperson füllt zusammen mit den Eltern das dem Angebot entsprechende Anmeldeformular Basisinformation aus (siehe Formulare unter «Downloads») und stellt dieses der Mobilen Familienberatung zu.
Nach Vorliegen der KüG kann die Intervention mit einem Erstgespräch beginnen.