Der Einsatz durch die Mobile Familienberatung ist angezeigt, wenn mit ambulanter Beratung auf einem Kinder- und Jugendhilfezentrum, einer Kleinkindberatung oder anderen Fachstelle (wie Schulpsychologischer Dienst, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst) die erwünschte Veränderung nicht erzielt werden kann. Einerseits weil Eltern die Inhalte aus den Beratungen zu Hause nicht umsetzen können. Andererseits, wenn aufgrund einer Belastungs- und/oder Krisensituation ein Risiko für die Entwicklung der Kinder oder eine Gefährdung besteht.
Die aufsuchende Arbeit bearbeitet familiäre Problemlagen zur Verbesserung der Lebensbedingungen der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Die Erziehungsberechtigten werden für eine gelingende Erziehung und Lebensgestaltung gestärkt und befähigt. Dadurch erweitert die aufsuchende Familienarbeit die Lösungs- und Handlungsmöglichkeiten aller Beteiligten im Familiensystem, stärkt die Eigenverantwortung und bietet Hilfe zur Selbsthilfe.