Die Mobile Familienberatung orientiert sich am Kindeswohl und ist den Grundsätzen des Kindesschutzes verpflichtet. Sie handelt im Sinn der Uno Kinderrechtskonvention, welche die Schweiz im März 1997 ratifizierte. Kindern – das heisst Menschen bis zum 18. Lebensjahr – wird Unterstützung gewährleistet, damit sie ihre Persönlichkeit entfalten können. Den Grundbedürfnissen und besonderen Schutzbedürfnissen der Kinder wird Rechnung getragen.
Der Berufskodex (avenir social, Professionelle Soziale Arbeit Schweiz, 2010) bildet die ethische Grundlage der Arbeit mit den Familien.
Die Beratenden pflegen einen wertschätzenden respektvollen Umgang mit den Erziehungsverantwortlichen, stärken die Ressourcen und gehen von Veränderungspotential aus.
Die Mobile Familienberatung pflegt den Einbezug von allen Beteiligten.
Die transparente Zusammenarbeit im Helfersystem ist eine wichtige Voraussetzung für ein professionelles Denken und Handeln, welches sich am Kindeswohl orientiert.