Arbeitsweise und Haltung
Die Mobile Familienberatung ist politisch und konfessionell neutral. Sie orientiert sich an den Grundsätzen des Kindesschutzes und handelt im Sinne der UNO-Kinderrechtskonvention, welche die Schweiz 1997 ratifiziert hat. Die ethische Grundlage unserer Arbeit bildet der Berufskodex der Sozialen Arbeit von AvenirSocial.
Wir begegnen Familien, Kindern und Jugendlichen mit Respekt und Wertschätzung und gehen davon aus, dass Eltern nach bestem Wissen und Gewissen handeln. Jede Familie verfügt über eigene Ressourcen und Entwicklungspotenziale, die in der Beratung erkannt, gestärkt und genutzt werden.
Im Zentrum unserer Arbeit steht das Wohl der Kinder und Jugendlichen. Unser Handeln richtet sich konsequent an ihren Grundbedürfnissen, ihren besonderen Schutzbedürfnissen sowie an einer gesunden Entwicklung aus.
Unsere Arbeit ist lebensweltorientiert, vernetzt und folgt den Grundsätzen des Empowerments und der Partizipation. Wir arbeiten systemisch sowie ressourcen- und risikoorientiert und beziehen die Familien aktiv in die Gestaltung der Beratungsprozesse ein. Transparenz und Nachvollziehbarkeit bilden dabei die Grundlage unseres professionellen Handelns.
Fachliche Grundlagen
Die Mobile Familienberatung arbeitet in enger Kooperation mit dem Institut kompetenzhoch3 und orientiert sich fachlich an der Kompetenzorientierten Familienarbeit (KOFA) – einer Methodik, die speziell für die aufsuchende Arbeit entwickelt wurde. KOFA verbindet entwicklungs- und bindungstheoretische Ansätze mit lern- und verhaltenstheoretischen Grundlagen und zeichnet sich durch klar strukturierte Phasenmodelle sowie durch speziell für jede Phase entwickelte Methoden und Instrumente aus.
Für die Falldiagnostik und die Einschätzung des Kindeswohls setzen wir bewährte KOFA-Instrumente ein, die wir durch weitere Verfahren wie den international validierten Strengths and Difficulties Questionnaire (SDQ) ergänzen. Bei vertieften Abklärungen kommen zusätzlich standardisierte Risikoeinschätzungen wie CARE-CH und RE-KipE zum Einsatz. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass in allen Familiensystemen nach einheitlichen, fachlich fundierten Standards gearbeitet wird.
In der praktischen Arbeit mit Familien, Jugendlichen und Care Leaver:innen nutzen wir Materialien des KOFA-Werkzeugkoffers. Ergänzend setzen wir Methoden und Instrumente aus Sozialer Arbeit, Sozialpädagogik und Psychologie ein und integrieren systemische sowie lösungsorientierte Ansätze in unsere Begleitung. Die Auswahl der Instrumente und Methoden erfolgt dabei stets situations- und kontextbezogen und orientiert sich an der jeweiligen Beratungsphase sowie an den individuellen Bedürfnissen der Familie.
Qualitätsstandards
Die Mobile Familienberatung arbeitet in einem sensiblen und anspruchsvollen Umfeld. Qualität hat für uns daher einen besonders hohen Stellenwert. Die folgenden Qualitätsstandards bilden die Grundlage unseres fachlichen Handelns und bringen unsere Verantwortung gegenüber Familien, Kindern und Jugendlichen sowie den zuweisenden Stellen zum Ausdruck.
Verbindliche methodische Ausrichtung
Unsere Angebote orientieren sich an der KOFA-Methodik und basieren auf einem klar strukturierten, zeitlich begrenzten Phasenmodell mit transparenten Zielsetzungen.
Strukturierte Diagnose- und Interventionsphase
Sowohl in der Diagnose- als auch in der Interventionsphase setzen wir gezielt bewährte Instrumente und Methoden ein, um eine professionelle und zielgerichtete Begleitung sicherzustellen.
Regelmässige Standortgespräche
Verlauf und Zielerreichung der Begleitung werden in regelmässigen Standortgesprächen gemeinsam mit den zuweisenden Stellen sowie den Familien, Jugendlichen oder Care Leaver:innen überprüft und bei Bedarf angepasst.
Verbindliche Dokumentation
Zu jedem Standortgespräch wird ein schriftlicher Bericht erstellt, der den Verlauf, die fachlichen Einschätzungen sowie die weiteren Zielsetzungen nachvollziehbar festhält.
Fachlich qualifizierte Mitarbeitende
Unsere Mitarbeitenden sind ausgewiesene Fachpersonen mit umfassender Erfahrung in der Arbeit mit Familien, Kindern und Jugendlichen sowie mit vertieften Kenntnissen im Bereich Kindesschutz. Intensivabklärungen werden ausschliesslich von speziell qualifizierten Fachpersonen durchgeführt.
Arbeitsumfeld und Teamkultur
Unsere Mitarbeitenden sind fest angestellt und arbeiten in modernen, hellen Büroräumlichkeiten, die den fachlichen Austausch und die Zusammenarbeit im Team fördern. Die Einbindung in ein gut abgestimmtes Team ist für unsere anspruchsvolle Arbeit unerlässlich.
Kontinuierliche fachliche Weiterentwicklung
Die fachliche Entwicklung unserer Mitarbeitenden fördern wir durch regelmässige interne und externe Weiterbildungen sowie durch eine enge Zusammenarbeit mit dem Institut kompetenzhoch3.
4-Augenprinzip in der Fallbegleitung
Die fachliche Begleitung aller Fälle erfolgt konsequent nach dem 4-Augenprinzip unter Einbezug der Fachleitung. Diese begleitet die Erst-, Standort- und Schlussgespräche, ist zentrale Ansprechperson bei fachlichen und fallbezogenen Fragen und prüft sämtliche Berichte. Fachliche Einschätzungen, Hypothesen und Interventionen werden dabei gemeinsam reflektiert und kontinuierlich weiterentwickelt.
Regelmässige Intervision und Supervision
Verbindlich geregelte Standards für Intervision, Supervision und Teamtandems sichern die fachliche Qualität unserer Arbeit zusätzlich.
Krisenmanagement
In Krisensituationen stehen jederzeit die Fachleitung oder die Geschäftsleitung zur Verfügung, um die Mitarbeitenden angemessen zu unterstützen und das weitere Vorgehen fachlich abzustimmen.
Kontinuität und Verlässlichkeit
Die kontinuierliche Begleitung der Familien, Jugendlichen und Care Leaver:innen ist jederzeit gewährleistet. Qualifizierte Vertretungen sichern die Kontinuität bei Abwesenheiten der fallführenden Fachperson.
Evaluation und Nachhaltigkeit
Nach Abschluss eines Angebots erhalten Eltern, Kinder, Jugendliche und Care Leaver:innen sowie die zuweisenden Stellen Prozessbeurteilungsbögen zur schriftlichen Rückmeldung. Drei Monate nach Abschluss wird zusätzlich ein standardisiertes Follow Up-Gespräch durchgeführt, um die Nachhaltigkeit der Zielerreichung zu überprüfen. Die Rückmeldungen aus Prozessbeurteilungsbögen und Follow Up-Gesprächen bilden eine wichtige Grundlage für die kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Angebote und Instrumente.
Umgang mit Daten
Die Mobile Familienberatung ist als private Organisation tätig und erbringt ihre Leistungen hauptsächlich im Rahmen einer Leistungsvereinbarung mit dem Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB). Dabei übernimmt sie Aufgaben des öffentlichen Auftrags. Personendaten in unserem Arbeitsbereich sind besonders schützenswert und werden konsequent nach den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet. Der verantwortungsvolle Umgang mit sensiblen Informationen von Eltern, Kindern, Jugendlichen und Care Leaver:innen hat für uns höchste Priorität. Darauf aufbauend orientieren wir uns an folgenden Grundsätzen:
Schweigepflicht
Alle Mitarbeitenden unterstehen der Schweigepflicht. Daten werden sicher aufbewahrt und nur berechtigten Personen zugänglich gemacht. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Schweigepflichtentbindung
Für den Austausch mit anderen Fachpersonen (z. B. Lehrpersonen, Therapeut:innen, Ärzt:innen) holen unsere Mitarbeitenden stets eine schriftliche Schweigepflichtentbindung ein, die Zweck, Umfang und Dauer regelt und von den Eltern, Jugendlichen oder Care Leaver:innen unterzeichnet wird. Diese kann jederzeit widerrufen werden.
Melderechte und Meldepflichten (Art. 314d ZGB)
Bei konkreten Hinweisen auf eine Gefährdung der körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität eines Kindes ist die Mobile Familienberatung verpflichtet, diese an die KESB zu melden. Fach- und Geschäftsleitung werden dabei stets einbezogen. Die betroffenen Personen werden nach Möglichkeit informiert; bei akuten Kindswohlgefährdungen kann eine Information entfallen.
Erhebung und Bearbeitung von Personendaten
Daten werden nur erhoben, soweit sie für die Arbeit erforderlich sind, bevorzugt direkt bei den Betroffenen, die über die Datenerhebung informiert werden (z. B. über das Anmeldeformular).
Berichtswesen
Eltern werden bereits im Erstgespräch darüber informiert, dass die im Rahmen unserer Begleitung erstellten Berichte an die zuweisenden Stellen weitergeleitet werden. Dies wird im Erstgesprächsbericht dokumentiert. Alle Berichte werden gemeinsam mit den Eltern besprochen und von diesen unterzeichnet. Bei inhaltlichem Widerspruch können die Eltern ihre Sichtweise schriftlich ergänzen. Alle Berichte werden objektiv erstellt, und Schlussfolgerungen sowie Empfehlungen sind nachvollziehbar und belegbar.
Versand von Daten
Anmeldeformulare und Berichte werden ausschließlich per Post oder verschlüsselter E-Mail übermittelt.
Aktenführung und Aufbewahrungsfristen
Akten werden strukturiert, datiert und sicher geführt. In Anlehnung an die Vorgaben des Kantons Zürich (AJB) werden sie 10 Jahre aufbewahrt; persönliche Notizen werden entfernt, nur relevante Unterlagen (Anmeldeformular, Berichte) werden elektronisch gespeichert und nach Ablauf der Frist gelöscht.
Akteneinsicht
Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten. Die Mobile Familienberatung stellt auf Wunsch die Anmeldeformulare sowie die offiziellen Berichte zur Verfügung, da diese alle relevanten Informationen gebündelt enthalten. Alle Berichte werden den Familien bereits im Anschluss an die Standortgespräche ausgehändigt.
Auskünfte an nicht involvierte Elternteile
Elternteile, die nicht direkt in den Auftrag der Familienbegleitung einbezogen sind, erhalten keine direkten Auskünfte. Informationen werden über die zuständige zuweisende Fachstelle weitergegeben.
Anfragen von Dritten
Dritte, wie Gerichte oder Kinderanwält:innen, dürfen Klient:innendaten nur auf Basis eines formellen Amtshilfeersuchens einsehen. Informationen werden nur zum konkreten Sachverhalt weitergegeben; soweit möglich erfolgt eine Abstimmung mit den zuweisenden Stellen.
Datensicherheit
Alle Daten werden bei der Mobilien Familienberatung über einen eigenen physischen Server geschützt. Mitarbeitende nutzen Geschäfts-Laptops und Smartphones mit passwortgeschütztem Zugriff; Familiendaten werden nicht auf den Geräten gespeichert. SMS und WhatsApp werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Familien, Jugendlichen oder Care Leaver:innen genutzt. Digitale Inhalte wie Chatverläufe oder Videos werden nach Abschluss der Begleitung gelöscht.
Beschwerdegang
Wir legen grossen Wert darauf, dass sich Familien, Jugendliche und Care Leaver:innen in der Zusammenarbeit mit uns ernst genommen und respektiert fühlen. Sollte es dennoch vorkommen, dass Sie den Eindruck haben, nicht angemessen behandelt zu werden oder Ihre Anliegen nicht berücksichtigt werden, gibt es einen klaren und transparenten Weg für Beschwerden.
Schritt 1: Anliegen an die Fachleitung
Zunächst empfehlen wir, Ihr Anliegen der zuständigen Fachleitung innerhalb unserer SPF-Organisation zu melden. Viele Missverständnisse oder Probleme lassen sich direkt im persönlichen Gespräch klären.
Schritt 2: Beschwerde an die Geschäftsleitung
Wenn eine Klärung auf Fachleitungsebene nicht möglich ist, können Sie Ihre Beschwerde an die Geschäftsleitung unserer SPF-Organisation richten. Ihre Anliegen werden vertraulich geprüft, und Sie erhalten eine Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist.
Schritt 3: Meldung an die zuweisende Fachstelle
Bleibt das Anliegen weiterhin ungelöst, können Sie sich an die zuständige Fachperson des Kinder- und Jugendhilfezentrums (kjz) oder des Sozialen Dienstes (SOD) wenden. Diese Stellen prüfen Ihre Beschwerde und können gegebenenfalls vermitteln.
Schritt 4: Ombudsstelle TEMIS
Als letzte Instanz steht Ihnen die Ombudsstelle TEMIS zur Verfügung. Dank unserer Mitgliedschaft beim Fachverband Sozialpädagogische Familienbegleitung Schweiz haben sowohl unsere Familien und Auftraggebenden als auch wir als Organisation Zugang zu dieser unabhängigen Stelle. Die Ombudsstelle prüft Ihr Anliegen neutral, unterstützt bei der Lösung des Konflikts und arbeitet unabhängig sowie vertraulich.


